Leistungen

Gerne Berate ich Sie zu verschiedenen Themen und helfe Ihnen bei Anträgen/ Schriftverkehr.

Meine Beratung findet bei Ihnen Zuhause statt (vorausgesetzt Sie leben im Kreis Düren oder Umgebung).

Wenn ich Sie bereits kenne ist es in einigen Fällen auch möglich eine telefonische Beratung zu vereinbaren.

 

Mein Leistungsangebot (Überblick):

 

Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Kurzintervention)

Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist für Sie kostenlos.

Die Kosten für diese Leistung rechne ich direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab (Abrechnung mit allen gesetzlichen Pflegeversicherungen möglich).

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. 

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt. Probleme analysiert und bei Bedarf eine Kurzintervention durchgeführt.

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

  • Bei Pflegegrad 1: ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend
  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: ist ein vierteljährlicher Beratungseinsatz verpflichtend

Pflegebedürftigen, die den verpflichtenden Pflegeeinsatz nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

 

Überleitungspflege nach § 45 SGB XI

Diese Leistung ist für Sie kostenlos, wenn Sie bei der Barmer, DAK, IKK classic oder TK versichert sind (mit diesen Pflegeversicherungen hat mein Berufsverband (DbfK) Rahmenverträge abgeschlossen, denen ich beigetreten bin). 

Sie können mich auch auf Honorarbasis beauftragen (Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie unter dem Punkt: „Kosten“).

Was tun nach Krankenhaus- oder Heimaufenthalt?

Die Entlassung ist geplant, Sie kennen sich mit dem Thema Pflege nicht so gut aus? Wissen nicht was alles organisiert werden muss und haben Ängste und Sorgen? Ich helfe Ihnen eine geplante Überleitung aus der stationären Einrichtung nach Hause durchzuführen.

Inhalte der Überleitungspflege sind zum Beispiel:

  • Erfassung der Pflegesituation in Absprache mit dem Klinikpersonal
  • Beratung und Hilfe während des laufenden Antragsverfahren (z.B. Pflegegrad-Antrag)
  • Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
  • Hilfe beim Besorgen von Hilfsmitteln
  • Schulung und Beratung der Pflegeperson

Ein Termin für die Überleitungspflege dauert maximal 120 Minuten und kann bereits im Krankenhaus oder Pflegeheim stattfinden. Bei Bedarf können Folgetermine stattfinden. Spätestens 10 Tage nach der Entlassung muss die Überleitungspflege abgeschlossen sein.

 

Individuelle Pflegeschulungen in der eigenen Häuslichkeit nach § 45 SGB XI

Diese Leistung ist für Sie kostenlos, wenn Sie bei der Barmer, DAK, IKK classic oder TK versichert sind (mit diesen Pflegeversicherungen hat mein Berufsverband (DbfK) Rahmenverträge abgeschlossen, denen ich beigetreten bin). 

Sie können mich auch auf Honorarbasis beauftragen (Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie unter dem Punkt: „Kosten“).

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson.

Ziel dieser Schulung ist, Sie als pflegenden Angehörigen dabei zu unterstützen, die Versorgung im häuslichen Bereich zu gestalten und eventuell zu verbessern. Die Schulung bietet Ihnen Orientierungshilfen und Informationen für die Versorgung Pflegebedürftiger zu Hause und vermittelt grundlegende Kenntnisse mit präventiven Anteilen, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung hilfreich sind.

Inhalte einer individuellen Schulung sind zum Beispiel:

  • Lagerung/ Transfer des Pflegebedürftigen
  • Prophylaxen: z.B.: Vermeidung von Druckstellen (Dekubitus)
  • rückenschonendes Arbeiten und Hebetechniken
  • Empfehlungen und Hilfestellungen zur Anwendung von Pflegehilfsmitteln
  • was ist bei der Körperpflege und dem An-/Auskleiden zu beachten
  • Information zu Entlastungsangeboten für die Pflegeperson
  • Umgang mit Inkontinenz
  • Umgang mit Medikamenten
  • Umgang mit einem Tracheostoma
  • uvm

Eine solche Schulung bzw. Beratung dauert je nach Ihrem Anliegen maximal 120 Minuten. Bei Bedarf können weitere Schulungen stattfinden bis alle Ihre Fragen und Probleme bezüglich der häuslichen Pflege geklärt sind.

 

Individuelle und intensive Pflegeberatun (nach § 7a SGB XI)

Umfassende Problemanalyse, gemeinsame Erarbeitung einer Zielsetzung/ einer Versorgungsplanung und Interventionsdurchführung.

Die Kosten werden in der Regel nicht von Ihrer Pflegeversicherung übernommen, wenn Sie mich als Auftraggeber direkt beauftragen. Diese Leistung kann ich auf Honorarbasis für Sie erbringen (Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie unter dem Punkt: „Kosten“).

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI hat die Organisation von Pflege zum Ziel und wird in der Regel am Anfang der Pflege durchgeführt.


Diese Beratung findet statt, wenn zum Beispiel:

  • Ein erstmaliger Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch eingeht
  • Der Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erklärt wird
  • Weitere Anträge auf Leistungen, wie zum Beispiel auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, eingehen

Sie erhalten Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungsangeboten, Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Außerdem wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines sogenannten Fallmanagements mit Ihnen gemeinsam ausgearbeitet. Sie erhalten eine individuelle / intensive Pflegeberatung und Hilfestellung/ Unterstützung bei Anträgen.

 

Weiterer Beispiele für Leistungen auf Honorarbasis sind zum Beispiel:

(Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie unter dem Punkt: „Kosten“)

  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
  • Beratung und Hilfestellung bei Anträgen an die Kranken-/Pflegekasse (z.B. Pflegegrad Antrag oder Höherstufungsanträge)
  • Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf Schwerbehinderung
  • Hilfestellung bei einem Widerspruch
  • Beratung / Information zu Leistungen der Kranken-/ Pflegekasse
  • Hilfsmittelberatung / Beratung zu Pflegehilfsmittel
  • Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Beratung und Unterstützung bei der Pflegeüberleitung (z.B. Organisation der häuslichen Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt)

Sie vermissen eine Leistung in meiner Auflistung? Kontaktieren Sie mich gerne und wir klären ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann.

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